Positionspapier der SPD Biebergemünd zu Fragen der BI „Windkraft im Spessart“ vom 28.02.2021 – Hintergründe und Stellungnahme

Im Vorfeld der Kommunalwahl am 14. März, hat die BI „Windkraft im Spessart“ Fragen an die SPD Biebergemünd gerichtet, auf die wir unsere Position anhand nachfolgender Ausführungen erläutert haben:

Der gesellschaftlich gewollte Ausstieg aus der Atomenergie, die Umstellung der Energiegewinnung von fossilen auf kohlenstofffreie Energieträger, kann nur durch den Ausbau regenerativer erneuerbarer Energien gelingen. Strom aus Wasser-, Sonnen- und Windenergie wird dabei die tragende Säule einer zunehmenden Elektrifizierung in der Antriebs- und Energietechnik sein. Das Gelingen dieser Umstellung wird auch entscheidend für die globale Bedeutung unserer Volkswirtschaft und Gesellschaft sein.

Jeder, der seine Augen auf die abgestorbenen Bäume unserer heimischen Wälder richtet und einen Blick in die geringe Wasserführung unserer Bäche wirft wird erkennen, dass der ständig fortschreitende Klimawandel auch in unserer Region bereits erhebliche Schäden in den wichtigsten Naturgütern unserer Region, der Frischlufterzeugung- und Holzproduktion in den Wäldern und dem Quellwasseraufkommen in unserer Gemeinde hinterlassen hat.

Schon aufgrund dieses kleinen Vorspannes wird ersichtlich, dass sich die vielschichtigen Aspekte des Schutzes der Menschen und der Natur, die bekanntermaßen in Verbindung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien erwachsen, nicht so einfach auf eine Für- und Wider-Fragestellung zur Windenergie in unsere Gemarkung reduzieren lassen.

Die politische Diskussion zu Chancen und Risiken der Windenergienutzung in unserer Gemarkung konnte in Biebergemünd aber auf sachlicher und transparenter Grundlage entschieden werden, ohne dass dabei die Denkweise und die Sprachbilder entschiedener Windkraftgegner bzw. Windkraftbefürworter übernommen werden musste.

Grundlage dafür bildet ein SPD-Antrag, der Ende 2011 die gesamte Fachplanung zur Windenergie in Gang setzte und der von Anfang an den Aufbau einer Entscheidungsgrundlage und Entscheidungskompetenz zur Bewertung der Chancen und Risiken von Technologien zur erneuerbaren Energiegewinnung in Biebergemünd zum Inhalt hatte und in dessen Umsetzung die Kommission für Erneuerbare Energien (KEEB) gegründet wurde, die in Zusammenarbeit mit unserem Planungsbüro für Städtebau, Experten sowie den Trägern öffentlicher Belange über viele Jahre hinweg alle Aspekte der Windenergienutzung ausführlich analysierte, die offiziellen Bewertungen der Verwaltung unterstützt und die Entscheidungen in der Gemeindevertretung vorbereitet hat.

Im Ergebnis führte diese gemeindliche Planung in 2017 zur Ausweisung und in 2018 auch zur Genehmigung sehr begrenzter (auf 0,8% der Gemarkungsfläche) Windvorrangflächen in der Gemarkung Biebergemünd, in deren Gültigkeitsbereich alle arten- und naturschutzrechtlichen Anforderungen und die notwendigen Siedlungsabstände eingehalten und gleichzeitig für den Rest der Gemarkung die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden konnte.

Mit diesem einstimmigen Beschluss hat die Gemeindevertretung Biebergemünd prinzipiell auch die Kriterien für einen verantwortlichen Einsatz der Windenergie in unserer Gemarkung definiert.

Im Zuge nachfolgender gutachterlichen Erkenntnisse wurden in der Landesplanung alle diese von der Gemeinde ausgewiesenen Windvorrangflächen gestrichen. Im Gegenzug dazu, wurden zwei kleinere Flächen ausgewiesen. Sie steht damit naturgemäß – zumindest teilweise – im Widerspruch zur gemeindlichen Planung. De facto wurden die Windvorrangflächen in Biebergemünd aber gegenüber der gemeindlichen Planung um rund 50% verkleinert.

Was den Zukunftsstatus der derzeit in der Offenlegung befindlichen Weißflächen im derzeit gültigen TPEE angeht, so teilen wir nach eingehender Rücksprache mit unserem Landschaftsplanungsbüro und der Gemeindeverwaltung deren Einschätzung, dass diese Weißflächen – wie in der Offenlegung vorgelegt – der Forstwirtschaft zugeordnet bleiben und damit zukünftig für Windvorrangflächen nicht zur Verfügung stehen. Wir erwarten diese Entwicklung, da alle bekannten Dokumente aus Gutachten und Stellungnahmen aus dem langjährigen Planungsprozess inhaltlich komplett den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen und größtenteils noch ihre Gültigkeit besitzen.

Sollten sich Widersprüche zu unseren Einschätzungen und Erwartungen sowie planerische oder genehmigungsrechtliche Weiterentwicklungen ergeben, so werden wir auf Grundlage dieser Dokumente, nach Kenntnis der Hintergründe/Fakten/Ursachen über die Richtigkeit des weiteren Vorgehens zur Durchsetzung unserer Interessen entscheiden.

Die SPD-Fraktion hat bisher alle Entscheidungen in der KEEB und in gemeindlichen Gremien und zur möglichen Windenergienutzung in Biebergemünd mitgetragen, weil sie von deren Richtigkeit überzeugt war. Wir sind sehr erfreut, dass diese Entscheidungen weitgehend auf sachlicher Grundlage und breitem politischem Einvernehmen getroffen werden konnten und unserer zeitgemäßen Verantwortung entspricht

Biebergemünd, 03.03.2021

Auch in unserem Wahlprogramm haben wir unsere Position dargelegt. Für die SPD Biebergemünd gilt dabei folgender Grundsatz:

In klarer Kenntnis der Bedeutung der regenerativen Stromerzeugung aus Sonne und Wind wird die SPD Biebergemünd auch in Zukunft in Bezug auf die Windenergienutzung keine einseitigen Positionen übernehmen und ihre Entscheidungen dazu immer auf der Einhaltung naturschutzrechtlicher Grundlagen, dem Schutz der Menschen und Wahrung der Verhältnismäßigkeit gründen.