Mit 19 Mitgliedern der SPD AG 60Plus im Unterbezirk Main-Kinzig fand am Nachmittag des 8. Februars 2023 ein Besuch im Unternehmen AHS-Solar GmbH & Co. KG in Biebergemünd-Roßbach, einem Fachunternehmen für Photovoltaikanlagen und Speichersystemen im Main-Kinzig-Kreis, statt.
Mitglieder der SPD AG 60Plus im Unterbezirk Main-Kinzig
Der Geschäftsführer Herr Jens Hommel nahm sich die Zeit unsere Fragen zum Thema Photovoltaikanlagen zu beantworten.

Jens Hommel von der AHS-Solar GmbH & Co. KG bei seinem Vortrag
Die Interessen der Teilnehmenden lagen u.a. bei:
- Der Wirtschaftlichkeit von Dach-PV-Anlagen auf Privathäusern mit und ohne Speicher.
- Der Sinnhaftigkeit von sogenannten Balkon-PV-Anlagen.
- Den Flächen-PV-Anlagen im Main-Kinzig-Kreis mit und ohne Bürgerbeteiligung.
Herr Hommel stellte erst einmal sein Unternehmen vor.
- Die AHS-Solar GmbH & Co.KG wurde 2006 gegründet und hat heute 50 Mitarbeiter mit dem Ziel weiter stark zu expandieren.
- Das Unternehmen hat ihre Expertise in der Planung und Realisierung von Energielösungen mittels Photovoltaiktechnik.
- Es gehört mit zu den größten dieser Art in Hessen und ist das Größte im Main-Kinzig-Kreis.
- AHS-Solar GmbH & Co. KG will expandieren und das möglichst heimatnah. Das Unternehmen will nicht weit von ihrem jetzigen Standort ein Grundstück erwerben (direkt neben der B276), bekommt aber von Hessenmobil keine Genehmigung einer Anbindung an diese Bundesstraße. Wenn es nicht bald eine Einigung gibt, verliert möglicherweise die Kommune Biebergemünd einen nicht umgedeuteten Gewerbesteuerzahler. Hier erwartet das Unternehmen mehr Hilfe von Kommune, Kreis und Wirtschaftsministerium.
- Wirtschaftlichkeit von Dach-PV-Anlagen auf Privathäusern mit und ohne Speicher.
Jens Hommel sieht die Photovoltaiktechnik auf Gebäuden und Privathäusern als eine Antwort auf unsere derzeitige Energiekrise, aber auch ein probates Mittel die gesetzten Klimaziele in Deutschland bis 2045 erreichbar zu machen.
Eigentümer von Gebäuden und Wohnhäuser profitieren seit dem 1. Januar 2023 besonders. Es fällt auf die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaik-Anlage, wie Module, Wechselrichter und auch Solarstromspeicher.
Übliche Photovoltaikanlagen auf dem Einfamilienhaus haben eine Größe von 8 bis 15 kWp und amortisieren sich nach etwa 10 bis 12 Jahren. Entscheidet man sich für einen Stromspeicher, steigt der Amortisationszeitraum auf 10-15 Jahre. Dafür sparen man nach der Amortisation aber auch mehr Stromkosten.
- Sinnhaftigkeit von sogenannten Balkon-PV-Anlagen.
Hierzu hat Herr Hommel eine klare Meinung. Er sieht den derzeitigen Hype auf solche Anlage deutlich überzogen. Baumärkte bieten ein oder zwei Module inklusiv Wechselrichter für weniger als € 1.500, – an, überlassen es aber dem Käufer für die Installation, die Anmeldung beim Stromanbieter und die Registrierung im Marktstammdatenregister zu sorgen. Dazu kommen dann noch die Kosten für einen geeigneten, neuer Stromzähler und deren Installationskosten. Der nicht verbrauchte aber selbst erzeugte Photovoltaikstrom wird über den Anschlussstecker unvergütet ins Netz geleitet. Wenn die Module senkrecht am Balkongitter befestigt werden, beträgt die Stromausbeute im Sommer (Sonne steht fast senkrecht und fällt dann schräg auf die Module) max. nur noch 60%. Wenn man jetzt Kosten und Nutzen vergleicht, sieht es sehr mau aus. Die Amortisierung einer solchen Anlage beträgt dann schnell 15 bis 20 Jahre und das ist unwirtschaftlich.
- Flächen-PV-Anlagen im Main-Kinzig-Kreis mit und ohne Bürgerbeteiligung.
Um die ambitionierten Klimaziele, insbesondere das 2°-, besser noch das 1,5°-Ziel von Paris und den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030, um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern und bis zum Jahr 2050 eine Emissionsreduzierung um 80–95 % gegenüber 1990 zu erreichen, sind neben den Dach-PV-Anlagen auch Freiflächen-PV-Anlagen erforderlich.
Als drittes Bundesland hat inzwischen auch Hessen durch die Länderöffnungsklausel zusätzlicher Platz für Photovoltaikanlagen auf ertragsarmen Böden freigegeben. Durch eine Verordnung des Hessischen Wirtschafts- und Energieministeriums können damit insgesamt 35 Megawatt Gesamtleistung pro Jahr durch Ausschreibungen realisiert werden.
Die Genehmigungen solcher Anlagen sind zeitaufwendig und werden häufig mit emotionsgeladenen Argumenten begleitet, dass gutes Ackerland aufgegeben würde, Zersiedelung der Landschaft und andere. Eine erfolgreiche Umsetzung kann aber nur im Einvernehmen mit der Kommune und der ortsansässigen Bevölkerung gelingen.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind derzeit die günstigste Form der Stromgewinnung. Das Fraunhofer ISE geht von Produktionskosten zwischen 3,1 und 5,7 Cent je Kilowattstunde aus. Das Institut rechnet mit einem Bedarf von 415 GWp (Gigawatt-Peak, d.h. bei perfekter Einstrahlung erzielbarer) Leistung durch Solaranlagen in Deutschland. Hierbei werden lt. Fraunhofer ungefähr ein Drittel auf Freiflächen installiert, der Rest auf Ost-West-Dächern und auf Süd-Dächern.
Das Unternehmen AHS-Solar möchte im Main-Kinzig-Kreis auf einer Fläche von ca. 40 ha vier Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten, und zwar auf der niedrigsten Bodenklasse in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Es sollen dort Blüh- und Wildblumenflächen, Steinhügel für Reptilien entstehen, Imker sollen dort ihre Bienenstöcke aufstellen und Schafe sollen die Grasflächen beweiden können. Um auch die Bürgerschaft mit ins Boot zu holen, denkt die Firma AHS-Solar über ein Beteiligungssystem nach, dass den Ortsansässigen einen Vorteil beim Strombezug vom Energieversorger einräumt.
Alles in Allem war es für alle Teilnehmenden ein erkenntnisreicher Nachmittag.