Mit dieser Anfrage möchten wir auf die Gespräche des Ausschusses für Soziales, Kultur und Freizeit mit der Geschäftsleitung der Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises sowie der Pflegedienstleitung des Seniorenzentrums vom März 2019 zurückgreifen.
In diesem sehr kritischen und ausführlichen Gespräch wurden uns die Grenzen des durch den Träger realisierbaren Personaleinsatzes, die Auslastung des Pflegepersonals sowie die geringe Wahrscheinlichkeit zusätzliche qualifizierte Pflegekräfte auf dem europäischen/internationalen Arbeitsmarkt zu finden dargestellt.
Ein Lösungsansatz zur Verbesserung der aktuellen Betreuungssituation wurde darin gesehen, die Pflegefachkräfte durch eine niederschwellige Unterstützung in der Pflege und Betreuung für ihre eigentliche Qualifikationstätigkeiten freizustellen.
Seitens der Ausschussmitglieder und auch von Seiten des Bürgermeisters wurde damals für diese Personalverbesserung ein gemeindliches Engagement signalisiert. Details und Struktur einer Kooperation sollten in direkten Gesprächen mit Bgm Weber ausgearbeitet werden.
Es sind unsere Eltern und Verwandte, in absehbarer Zeit vielleicht wir selbst, die in unserer örtlichen Seniorenstation unserer Unterstützung erwarten können.
Die Gespräche haben in diesem Tenor wohl zu Beginn des Jahres auch stattgefunden und im Ergebnis war der Geschäftsführer der Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises – Dieter Bien – aufgefordert, ein Konzept für eine quantifizierte Kooperationsstruktur zu erarbeiten.
Dieses Konzept liegt seit längerer Zeit vor und beschreibt im Detail die möglichen Unterstützungseinsätze einer gemeindlichen Personalressource.
Die zusätzliche gemeindliche Betreuungsressource sollte immer „on top“ zur Basisversorgung ausgewiesen und nachgewiesen werden, m. a. W., die Wirkung der Unterstützung muss unmittelbar bei den Einwohnern als Verbesserung wirksam und beobachtbar werden.
Da diese Art einer Kooperation in der Altenpflege nicht alltäglich ist, sollten die notwendigen arbeitsrechtlichen und organisatorischen Absprachen und die Prüfkriterien für den Nachweis des Verbesserungseffekt in der Altenpflege abgesprochen und erneut im Ausschuss für Soziales, Kultur und Freizeit beraten werden.
Zur Klarstellung zum Stand der Gespräche bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- In welcher zeitlichen Abfolge wurden die Gespräche geführt.
a. Wer waren die Teilnehmer?
b. Zu welchem Zweck dienten die Gespräche und welche Ergebnisse und Absprachen wurden getroffen?
c. Wurden die konkreten Möglichkeiten eine Pflegeverbesserung durch ein gemeindliches Engagement in einem vor Ort Termin mit der Heimleitung erörtert?
d. Wurde über die Möglichkeit einer zeitlich begrenzte Testphase gesprochen?
e. Welche Themen und Absprachen sind noch zu bearbeiten?
- Wann soll im Fachausschuss und in der Gemeindevertretung final zu den Ergebnissen der Gespräche beraten und entschieden werden?
- Wie lautet die Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes, wie wurde diese bisher zur Heimleitung/Trägerschaft des Seniorenheimes kommuniziert?
- Wurde für die hier angefragte Angelegenheit eine Budgetposition im HH-Entwurf 2021 vorgesehen
- Sieht der Gemeindevorstand in einer Verbesserung der stationären Altenpflege in unserer Gemeinde eine prinzipiellen Vergleichbarkeit zur erklärten Absicht einer qualitativen Verbesserung der Kita-Betreuung und deren gemeindlichen Finanzierung über die jeweiligen Trägerschaften?
Biebergemünd, 26.11.2020
Berthold Schum
SPD-Fraktionsvorsitzender
Antwort des Gemeindevorstandes:
Frage 1: In welcher zeitlichen Abfolge wurden die Gespräche geführt?
Nachdem in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Freizeit am 12.03.2019 die Situation im Seniorenzentrum in Biebergemünd vor Ort besprochen wurde, wurde auch weiterhin mit dem Geschäftsführer des Alten- und Pflegezentrums des Main-Kinzig-Kreises und der Heimleitung Kontakt gehalten. Nachdem mehrere Wechsel in der Heimleitung stattgefunden haben, konnte im Februar 2020 von dort ein überarbeitetes Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept beinhaltet die Verstärkung der Personalbesetzung zum Abendessen durch hauswirtschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Alltagsbegleiter und -begleiterinnen. Die anschließenden Gespräche zwischen der Heimleitung und Mitarbeitern des Rathauses am 17.06.2020 sowie am 25.08.2020 wurden geführt, um die Vorstellungen auszutauschen und evtl. Alternativvorschläge mit einzubringen.
In einer weiteren internen Gesprächsrunde seitens der Verwaltung wurden verschiedene Alternativen angedacht, die ebenso zur Verbesserung der Betreuungs- und Wohnqualität der Einrichtung beitragen sollen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, der Pflegedienstleitung vorzuschlagen, die Personalbesetzung zu den Essenszeiten durch hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstärken. Vorstellbar wären Aushilfskräfte auf Minijob-Basis, die durch das Alten- und Pflegezentrum des Main Kinzig-Kreises angestellt würden und die entstehenden Personalkosten seitens der Gemeinde übernommen werden. Dieser Vorschlag soll mit der Heimleiterin kurzfristig erörtert werden.
Frage 2: Wann soll im Fachausschuss und in der Gemeindevertretung final zu den Ergebnissen der Gespräche beraten und entschieden werden?
Nachdem der Gemeindevorstand in seiner gestrigen Sitzung entschieden hat, der Heimleitung den genannten Vorschlag zu unterbreiten, soll dieser kurzfristig vorgestellt und besprochen werden. Anschließend erfolgt eine Beratung in dem zuständigen Fachausschuss und die Vorlage zur Beratung und Entscheidung durch die Gemeindevertretung.
Frage 3: Wie lautet die Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes? Wie wurde diese bisher zur Heimleitung/Trägerschaft des Seniorenheimes kommuniziert?
Der Gemeindevorstand hat, wie bereits erwähnt, in seiner gestrigen Sitzung folgende Entscheidung getroffen: Dem Seniorenzentrum werden Aushilfskräfte auf Minijob-Basis zur Unterstützung des Pflegepersonals während den Stoßzeiten (z.B. Essenszeiten) angeboten. Die Leiterin des Seniorenzentrum, Frau Spahn, wird zu einem Gespräch im Gemeindevorstand eingeladen, um ihre Vorstellungen zur bedarfsgerechten Verbesserung der Wohn- und Pflegesituation zu erläutern.
Frage 4: Wurde für die hier angefragte Angelegenheit ein Budgetposten im Haushaltsentwurf 2021 vorgesehen?
Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 noch keine Entscheidung getroffen war, wurde auch noch kein Budgetposten gebildet. Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung sind demnach die entstehenden Aufwendungen zusätzlich über- oder außerplanmäßig zu bewilligen.
Frage 5: Sieht der Gemeindevorstand eine Verbesserung der stationären Altenpflege in unserer Gemeinde eine prinzipielle Vergleichbarkeit zur erklärten Absicht einer qualitativen Verbesserung der Kita-Betreuung und deren gemeindlichen Finanzierung über die jeweiligen Trägerschaften?
Prinzipiell sieht der Gemeindevorstand vergleichbare Absichten einer qualitativen Verbesserung der Kita-Betreuung und der Altenpflege. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kita-Betreuung eine originäre Aufgabe der Gemeinde darstellt und die Altenpflege in der Trägerschaft des Kreises steht. Dadurch soll jedoch keine unterschiedliche Qualifizierung erfolgen, vielmehr ist es das Ziel, auch für die Altenpflege qualitative zusätzliche Verbesserungen in Biebergemünd zu erreichen. Die Kunst dabei besteht darin, effektiv zu handeln und zu rechtlich sicheren Entscheidungen zu kommen.