27.09.2022 Änderung der Satzung über die Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Biebergemünd

Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 27.09.2022

Änderung der Satzung über die Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Biebergemünd

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt:

  • Artikel I der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Biebergemünd wird wie folgt geändert: Die Gebührenangaben „Einzelkarte für Kinder bis 14 Jahre – 1,50“, „Zehnerkarte für Kinder bis 14 Jahre – 12,00“ und „Saisonkarte für Kinder bis 14 Jahre –  30,00“ entfallen.

  • Die Gebührenangabe über den Personenkreis mit freiem Eintritt wird folgendermaßen geändert: Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Mitglieder der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Biebergemünd und aktive Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes Biebergemünd sowie der Biebergemünder Jugendgruppen des Deutschen Roten Kreuzes erhalten freien Eintritt. Die Freistellung vom Eintritt wird nur bei Vorlage eines gültigen Ausweises, Feuerwehrdienstausweises/ Schwimmbadausweises (Jugendfeuerwehr) bzw. DRK-Ausweises gewährt.

Begründung:

Im Jahr 2021 beschloss der Gemeindevorstand für den Zeitraum der hessischen Sommerferien und im Jahr 2022 für die gesamte Schwimmbadsaison eine Freistellung aller Biebergemünder Kinder von der Eintrittsgebühr in das Freibad in Bieber. Diese positive Entscheidung gründete in der Einsicht, dass Kinder und Jugendliche besonders unter den zahlreichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie zu leiden hatten und in ihrer Freizeitgestaltung und ihren sozialen Kontakten deutliche Einbußen hinnehmen mussten. Unter anderem konnte auch das Ferienprogramm der Gemeinde nicht wie üblich durchgeführt werden.

Nachdem der Sommer 2022 in dieser Hinsicht mit relativ wenigen Einschränkungen aufwartete, führt die gegenwärtige Energie- und Wirtschaftskrise zu stetig steigenden finanziellen Belastungen, die besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stark betreffen. Es wird im kommenden Jahr sicherlich auch in Biebergemünd etliche Familien geben, die sich einen Sommerurlaub in den Ferien schlicht nicht werden leisten können.

Vor diesem Hintergrund ist eine verstetigte und generelle Gebührenbefreiung für Kinder ein starkes Zeichen dafür, dass die Gemeinde auch einkommensschwache Familien dabei unterstützt, ihren Kindern eine erfüllende Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Auch wenn die bestehenden Kosten für Einzel-, Zehner- und Saisonkarten für Kinder im regionalen Preisvergleich keineswegs hoch ausfallen, so sind auch diese Ausgaben für besonders belastete Familien nicht nebensächlich und können von Schwimmbadbesuchen abschrecken.

Letztlich vergrößert diese Entscheidung auch die Attraktivität Biebergemünds als Freizeitgemeinde mit ihrem besonderen Schwimmbad. Das Bieberer Freibad ist ein Aushängeschild der Gemeinde und es ist wünschenswert, dass es auch in Krisenzeiten gut besucht bleibt.