Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 28.04.2021
Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage zum Erwerb der Liegenschaft „Evangelisches Jugendheim“ in Bieber
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt:
1. Mit der Immobilienverwaltung der evangelischen Landeskirche die Bedingungen zum Erwerb der Liegenschaft im OT Bieber zu klären.
2. Zu prüfen, ob in der Liegenschaft die Einrichtung eines Tagespflege möglich erscheint.
3. Zu prüfen, welche weitere Nutzungsmöglichkeiten für die Bestandsgebäude und für das Liegenschaftsareal entwickelt werden können.
4. Zu prüfen, welche Nutzungsmöglichkeiten im erweiterten Umfeld der Liegenschaft entwickelt werden können.
5. Zu prüfen, welcher planerischer und infrastruktureller Aufwand für die Pos. 2-4 erwachsen.
6. Zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung, die Ergebnisse und Erkenntnisse aus Pkt. 1-5 in Form einer kommentierten Entscheidungsvorlage im BPGA vorzustellen.
Begründung
Der Ankauf der Liegenschaft „Evangelisches Jugendheim Bieber“ durch die Gemeinde war wohl bereits 2017 in Überlegung. Der Gemeindevorstand hat damals das Areal, die Baulichkeit und die Pläne geprüft und hat sich letztendlich nicht für einen Kauf ausgesprochen. In Mandatos habe ich den Besuchstermin aber keine Niederschrift dazu finden können.
Mittlerweile sind einige Jahre verstrichen und der Angebotspreis liegt aktuell weiterhin bei 1.5 Mio. €, ohne dass sich auf diesem Preisniveau bereits ein Käufer gefunden hat. Der Grund liegt unseres Erachtens ganz klar in der Tatsache begründet, dass sich die volle Wertschöpfung der Baulichkeiten und des übrigen Areals nur durch ergänzende Investitionen der Gemeinde entwickeln lässt, das sind beispielsweise eine reguläre Anbindung an die gemeindliche Wasserversorgung, eine Verbreiterung der Straßenzufahrt, planungsrechtliche Begleitmaßnahmen etc. Dieser Zusammenhang sollte und muss bei der Diskussion um eine Preisfindung eine klare Berücksichtigung finden.
Mit dem Erwerb der vorgenannten Immobilien kann die Gemeinde aber einen weiteren großen Schritt zu einer verstärkten Innenentwicklung durch die Aktivierung von vorhandenen Bauland- bzw. Wohnraumflächen vollziehen.
Aufgrund der sofortigen Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen großzügigen Räumlichkeiten / Gebäudesubstanz kann mit interessierten möglichen Betreibern einer Tagespflegeinrichtung sehr schnell die Eignung der Gebäudestruktur geklärt werden.
Diese Prüfung sollte natürlich in einem Abgleich und im Ausschlussprinzip mit identischen Einrichtungsplänen an dem geplanten Ärztehaus in Bieber vorgenommen werden.
Die überschüssigen Grundstücksflächen könnten z. B. in Form von allgemeinem Wohnbaugelände angeboten werden (4-5 Bauplätze) und somit in Bieber wieder ein Angebot von Wohnbaugelände aus öffentlicher Hand mit den bekannt günstigen Vorteilen für junge Familien – insbesondere für einheimische – wie niedriger Grundpreis und einem Kinderbonus von 5 €/m²/Kind entstehen.
Da das Grundstück faktisch Bestandteil des Wochenendgebietes in Bieber ist, wäre bei einem gemeindlichen Engagement der baurechtliche Status dieser Flächen zu harmonisieren.