08.12.2020 Entwicklung eines Nutzungs-, und Planungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft Bornweg 40 im OT Kassel

Antrag der SPD-Fraktion zur Gemeindevertretersitzung am 08.12.2020

Entwicklung eines Nutzungs-, und Planungskonzeptes für die gemeindliche Liegenschaft Bornweg 40 im OT Kassel

Die Gemeindevertretung möge beschließen: 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt:

1. Ein in der Dorfentwicklung erfahrenes Planungsbüro mit der Erstellung einer Konzeptstudie zur Nutzungsentwicklung der gemeindlichen Liegenschaft Bornweg 40 zu beauftragen.

2. Die Ergebnisse dieser Studie sollen in den Fachausschüssen der Gemeinde beraten und in einer Beschlussempfehlung zum weiteren Vorgehen zusammengefasst werden.

3. Auf Basis dieser Empfehlung soll mit einem Grundlagenbeschluss in der Gemeindevertretung über ein finales Nutzungskonzept dessen Umsetzung und des Betriebs entschieden werden.

4. Als Planungs- und Umsetzungszeitraum soll ein Zeitfenster von 5 Jahren angestrebt werden.

5. In der mehrstufigen Konzept- und Planentwicklung soll(en)

  • der in den Ankaufverhandlungen und gegenüber Behörden immer wieder avisierte Verwendungszweck „Schaffung seniorengerechten Wohnraumes“ berücksichtigt werden
  • verschiedene Formen einer Trägerschaft geprüft und bewertet werden
  • alle Formen der öffentlichen Bezuschussung geprüft und aktiviert werden

6. Budgetansätze sind im erforderlichen Umfang in den kommenden Haushalt
einzustellen.

Begründung:

Mit dem Erwerb der Liegenschaft Bornweg 40 hat die Gemeinde ein großzügiges Areal im Herzen von Kassel, mit hervorragenden Gestaltungsmöglichkeiten erwerben können.

Mit der angestrebten Konzeptstudie soll zunächst das ganze Potenzial der Liegenschaften offengelegt werden, auf dessen Basis dann weitreichende Entscheidung im Hinblick auf die Flächennutzung und zur Trägerschaft getroffen werden können.

Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Nutzungsoptionen weit ausfächern können, wurde in der Antragstellung bewusst auf weitere systematische Projektstufen (Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung /Entwurfsplanung mit Kostenberechnung ) verzichtet. Es erscheint
ratsam, dafür erst Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise anzustreben.

Aufgrund der zu erwartenden großen Tragweite der Entscheidungen und seiner Einmaligkeit in der Biebergemünder Kommunalpolitik sollten die Vorgaben für die Liegenschaftsentwicklung vorsichtig, aber strukturiert, mit klarer Zieldefinition und in einem klaren Zeitraum erarbeitet werden.